Brandschutz
Die Lernwaben werden als Möblierung in Räumen aufgestellt und unterliegen keinen Brandschutzrichtlinien.
Wichtig aber ist zu beachten, dass in Korridoren, die gemäss Brandschutzkonzept als Fluchtwege gelten, grundsätzlich keine brennbare Möblierung (also auch keine Lernwaben) aufgestellt werden darf. |
Da in den heutigen Brandschutzgesetzen der Weg zur Fluchtwegzone durch einen zweiten Raum führen darf und auch eine Treppe erlaubt ist (wenn sie nicht anderen Räumen als Fluchtweg dient!), lässt sich manchmal durch geeignete bauliche Massnahmen (z.B. Türeinbau) ein Korridor der Schulnutzung zuführen, wo Lernwaben dann doch erlaubt sind.
Wichtig ist, dass in jenen Korridoren, wo Lernwaben erlaubt sind, die Durchgangsbreite von 1.20m nicht unterschritten wird. Gerne helfen wir Ihnen bei der Lösungsfindung weiter. weiter... |